News

Information zum Thema AHV/IV: Anpassung der AHV- und IV-Renten per 01.01.2019

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. September 2018 beschlossen die AHV- und IV-Renten der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung anzupassen. Dies bedeutet, dass auch die Grenzbeträge der beruflichen Vorsorge (Eintrittsschwelle, Koordinationsabzug, maximal versicherbarer Lohn etc.) entsprechend angepasst werden. Gleichzeitig werden auch die maximalen steuerbefreiten Beiträge in der Säule 3a angepasst.

Die minimale AHV-Altersrente steigt von jährlich CHF 14'100.- auf jährlich CHF 14'220.-.

Die maximale AHV-Altersrente steigt von jährlich CHF 28’200.- auf jährlich CHF 28’440.-.

Beiliegend finden Sie eine Übersicht über die bisherigen und neuen Grenzbeträge in der AHV, der beruflichen Vorsorge und der Säule 3a.

Back to Top