Der Mindestzinssatz wird auf Grund der Entwicklung der Rendite der Bundesobligationen sowie zusätzlich der Aktien, Anleihen und Liegenschaften festgelegt.
Die Rendite der 10-jährigen Bundesobligationen lag Ende 2018 bei – 0.15%, per Ende September 2019 lag sie bei – 0.7%. Andererseits war die Entwicklung bei den Aktien, Anleihen und Liegenschaften im 2019 bis heute sehr positiv.Dies führte dazu, dass die Pensionskassen bis September 2019 eine sehr gute Performance im aktuellen Jahr ausweisen konnten.
Der schweizerische Gewerkschaftsbund ist mit dem Entscheid zufrieden (er erachtet den derzeitigen Satz aber immer noch als zu niedrig). Die Arbeitgeber und Versicherer kritisieren auf der anderen Seite den Entscheid (Arbeitgeber plädierten für einen Satz von + 0.5%, Versicherer plädierten sogar noch für einen tieferen Satz von + 0.25%).
Der Mindestzinssatz hat sich wie folgt entwickelt:
1985 – 2002: 4.00%
2003: 3.25%
2004: 2.25%
2005 – 2007: 2.50%
2008: 2.75%
2009 - 2011: 2.00%
2012 – 2013: 1.50%
2014 – 2015: 1.75%
2016: 1.25%
2017 – 2020: 1.00%
Die Medienmitteilung vom 06.11.2019 finden Sie unter folgender Adresse: www.admin.ch